... konnte eine modularisierte Ausbildung während der Haft nach der Entlassung fortführen. Er hatte nach einer Teilqualifizierung die Zwischenprüfung zum Metallbauer absolviert; für den Gesellenbrief reichte die Haftzeit nicht aus. Mit Hilfe eines Mentors (Unternehmensberater) wurde ein Anschlussausbildungsplatz gefunden, sodass der Facharbeiterbrief als Konstruktionsmechaniker erworben werden konnte. Über Zeitarbeit gelang zunächst der Berufseinstieg.
Zwei Jahre später befand sich Herr P. dennoch in erheblichen Schwierigkeiten. Er wandte sich erneut an ArJuS. Angesichts des akuten Bedarfs wurde ein weiterer Mentor mit passendem Einsatzprofil (Mitarbeiter der städtischen Bühnen) vermittelt. Diesem gelang es, drohende Obdachlosigkeit zu verhindern, die innerfamiliäre Problematik zu moderieren und die Bewältigbarkeit der Suchtproblematik zu verbessern. Es gelang auch, erneut eine Zeitarbeit zu finden.
Nach Ablauf der jetzt befristeten Stelle als Autoschlosser ist der weitere Werdegang ungewiss. Herr P. ist 4 Jahre straffrei geblieben und will den Kontakt zum Projekt weiterhin aufrechterhalten.